Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und auch praktische Erfahrungen nachweisen kann. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen, wie bei Frau Buchholz von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Vorher wird nach einem in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelten Katalog geprüft, ob alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der angehende Fachanwalt für Verkehrsrecht muss nachweisen, dass er auf dem Fachgebiet Verkehrsrecht über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Vor der Verleihung des Fachanwaltstitels, muss der Rechtsanwalt außerdem noch einen umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Der Fachanwalt muss außerdem seit mindestens 3 Jahren als Rechtsanwalt zu gelassen sein und nachweisen, dass er bereits eine Vielzahl von Fällen im Fachgebiet Verkehrsrecht bearbeitet hat.