Nein. Auch hier sollten Sie die Aussage verweigern, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Anwalt aufsuchen. Zahlen Sie auch das Bußgeld nach Erhalt eines Bußgeldbescheides noch nicht, sondern besprechen Sie zunächst mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht die weitere Vorgehensweise. Beachten Sie bitte, dass der Bußgeldbescheid nur binnen einer zweiwöchigen Frist durch einen Einspruch angegriffen werden kann.