Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Hamburg und Leipzig

Antje Buchholz - Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg und Leipzig

Die Rechtsanwaltskanzlei Buchholz hat sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Egal, ob es um einen Verkehrsunfall, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat geht – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite.

Rufen Sie uns zur Klärung Ihrer Fragen an! Wir vereinbaren gern kurzfristig einen Termin oder geben Ihnen eine erste Einschätzung am Telefon.

Telefon: +49 (0) 40 – 360 910 11

Vertretung nach einem unverschuldeten Unfall

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, vertreten wir Sie gegenüber der gegnerischen Kfz-Versicherung und/oder Ihrem Unfallgegner. Wichtig zu wissen: Als unverschuldeter Geschädigter tragen Sie die Anwaltsgebühren nicht selbst, sondern der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Versicherung. Wir setzen uns für eine strukturierte und erfolgreiche Regulierung Ihrer Ansprüche durch die gegnerische Versicherung ein und kümmern uns auch um die Schnittstellen mit weiteren Beteiligten wie dem Autohaus, dem Gutachter, der Mietwagenfirma, dem Abschleppunternehmen und der Polizei.

Wir kümmern uns um alle Beteiligten

Unser Ziel ist es, Ihnen so viel Arbeit und Aufwand wie möglich abzunehmen. Deshalb übernehmen wir auch das Schnittstellenmanagement und koordinieren die Kommunikation mit der Gegenseite und der Versicherung, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Wir bleiben bis zum Ende Ihr Ansprechpartner und sorgen dafür, dass alles reibungslos verläuft.

Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht: Wir stehen an Ihrer Seite

Auch wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Zusammenhang mit dem Verkehr vorgeworfen wird, können Sie sich auf unsere Unterstützung verlassen. Wir prüfen Ihre Angelegenheit und setzen uns für Ihre Rechte ein, damit Sie keine Bußgelder, Geldstrafen, Punkte beim Kraftfahrtbundesamt oder sogar ein Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis befürchten müssen. Wir prüfen für Sie, ob die Kosten ggf. von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden.

Profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht!

Rufen Sie uns zur Klärung Ihrer Fragen an! Wir vereinbaren gern kurzfristig einen Termin oder geben Ihnen eine erste Einschätzung am Telefon.

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