Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht beinhaltet unter anderem das Verkehrszivilrecht, das Ordnungswidrigkeiten – und das Verkehrsstrafrecht.
Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht bzw. Verkehrsunfallrecht umfasst und regelt vor allem das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht.
Die Ansprüche eines Geschädigten aus einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall können unter anderem ihre Grundlage in folgenden Gesetzbüchern finden.
- Schadensersatzrechts der §§ 823 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Sonderregelungen des StVG (Straßenverkehrsgesetz)
- Sonderregelungen des VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Mehr dazu finden Sie unter Verkehrszivilrecht
Ordnungswidrigkeiten
Bei der Teilnahme am Straßenverkehr kann es dem sorgfältigsten Verkehrsteilnehmer passieren, dass er gegen geltendes Verkehrsrecht im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, verstößt. Bei einem solchen Verstoß, wie etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß oder dem Telefonieren am Steuer, droht dann schnell ein Bußgeldbescheid und einem entsprechend verhängten Bußgeld. Neben einer Geldbuße drohen oft Punkteeintragungen im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, ein Fahrverbot oder im schlimmsten Fall sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
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