Verkehrsanwalt und Kfz Gutachter Lexikon

Nach § 249 BGB sind Sie als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall grundsätzlich so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nie passiert. Das bedeutet, dass der Unfallverursacher bzw. seine Krafthaftpflichtversicherung alle Kosten übernehmen muss, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind bzw. die noch auf Sie zukommen werden. Zu den ersatzfähigen Schadensersatzpositionen gehören unter anderem
· Fiktive Reparaturkosten (nach Kostenvoranschlag/ Sachverständigengutachten beziffert)
· Konkrete Reparaturkosten (nach Vorlage einer Reparaturrechnung)
· Merkantiler Minderwert
· Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden (Wiederbeschaffungswert minus Restwert)
· Ab- und Anmeldekosten
· Abschleppkosten
· Gutachterkosten/ Sachverständigenhonorar
· Allgemeine Kostenpauschale
· Mietwagenkosten
· Nutzungsausfall
· Schmerzensgeld
· Behandlungskosten
· Kosten nach der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung und Höherstufungsschaden)
· Rechtsanwaltskosten

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und auch praktische Erfahrungen nachweisen kann. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen, wie bei Frau Buchholz von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Vorher wird nach einem in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelten Katalog geprüft, ob alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der angehende Fachanwalt für Verkehrsrecht muss nachweisen, dass er auf dem Fachgebiet Verkehrsrecht über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Vor der Verleihung des Fachanwaltstitels, muss der Rechtsanwalt außerdem noch einen umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Der Fachanwalt muss außerdem seit mindestens 3 Jahren als Rechtsanwalt zu gelassen sein und nachweisen, dass er bereits eine Vielzahl von Fällen im Fachgebiet Verkehrsrecht bearbeitet hat.

Nein. Auch hier sollten Sie die Aussage verweigern, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Anwalt aufsuchen. Zahlen Sie auch das Bußgeld nach Erhalt eines Bußgeldbescheides noch nicht, sondern besprechen Sie zunächst mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht die weitere Vorgehensweise. Beachten Sie bitte, dass der Bußgeldbescheid nur binnen einer zweiwöchigen Frist durch einen Einspruch angegriffen werden kann.

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, eine Aussage zu einer Straftat zu machen, welcher Sie beschuldigt werden. Sie haben das Recht zu schweigen. Bevor Sie eine Aussage zum Sachverhalt einer Verkehrsstraftat machen, sollten Sie vorher einem Fachanwalt für Verkehrsrecht oder einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen, welcher zunächst Akteneinsicht beantragt und zusammen mit Ihnen den Fall auf seine Erfolgsaussichten durchleuchtet.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert. Die Schadenregulierung kann auch in eindeutigen Fällen schleppend verlaufen, der Sachverhalt ist nicht ganz so eindeutig oder Ihr Schaden wird aus anderen Gründen nicht gezahlt – in solchen Fällen ist die Klageerhebung meist die einzige Möglichkeit, um Ihr Recht durchzusetzen oder den Vorgang zu beschleunigen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle einer Klage für Sie das Prozesskostenrisiko, zahlt also Gerichtskostenvorschüsse ein und trägt die eigenen und gegnerischen Anwaltskosten.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung im Rahmen Ihres Schadensersatzanspruchs auch Ihre Anwaltskosten.

Sie haben das Recht, Ihren Kfz Gutachter selbst zu wählen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich die Kosten für einen Gutachter, da diese Kosten für die Ermittlung des Schadenumfangs erforderlich sind. Sie müssen sich daher nicht auf einen von der Versicherung bestellten und beauftragten Gutachter verweisen lassen.

Als Verkehrsanwältin ist es meine Aufgabe, Ihnen so viel Arbeit und Aufwand wie möglich abzunehmen. Außerdem kümmere ich mich um die Schnittstellen zwischen den Beteiligten (der Gegenseite, dem Autohaus, dem Gutachter, der Mietwagenfirma, dem Abschleppunternehmen, etc.). Selbst wenn alles klar zu sein scheint und Sie den Unfall nicht verursacht haben, ist es wichtig, dass mit der Gegenseite professionell und auf Augenhöhe kommuniziert wird. Das übernehme ich für Sie und bleibe bis zum Ende Ihre Ansprechpartnerin. Der Unfall ist schon ärgerlich genug, befassen Sie sich also so wenig wie möglich damit und überlassen mir die Abwicklung – ich mache das hauptberuflich.