Verkehrszivilrecht/ Verkehrsunfallrecht

Sie sind plötzlich unfreiwillig und ohne Schuld in einen Verkehrsunfall verwickelt – das kostet den Geschädigten meist viel Zeit und Nerven.

Es stellen sich plötzlich viele Fragen: in welchem Umfang ist mein Fahrzeug beschädigt?  Auf welcher Grundlage beziffere ich meinen Schaden? Darf ich einen Mietwagen leihen und wenn ja, wie lange?

Was ist, wenn der Unfallverursacher seine Schuld leugnet oder den Verkehrsunfall anders schildert? Muss ich den Unfall bei meiner eigenen Krafthaftpflichtversicherung melden?

An wen wende ich mich, um den Schaden ersetzt zu bekommen?

Darf ich mir einen Anwalt nehmen? Hierzu kann ich Ihnen sofort sagen: Ja! Und das sollten Sie sogar!

Selbst wenn alles klar zu sein scheint und Sie den Unfall nicht verschuldet haben, ist es wichtig, dass mit der Gegenseite und der Versicherung professionell und auf Augenhöhe kommuniziert wird. Das übernehme ich für Sie und bleibe bis zum Ende Ihre Ansprechpartnerin.

Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie mehr Rechte, als Sie zunächst vielleicht annehmen. So müssen Sie zum Beispiel, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, auch die Anwaltskosten nicht tragen. Diese übernimmt dann im Rahmen Ihres zu erstattenden Schadensersatzanspruches der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Anwaltskosten sind übrigens sofort nach dem Verkehrsunfall vom Unfallgegner bzw. dessen  Kfz-Haftpflichtversicherung  zu tragen. Sie müssen den Unfallgegner hierzu nicht erst in den sogenannten Schuldnerverzug setzen.

Als Rechtsanwältin für Verkehrsrecht ist es meine Aufgabe, Ihnen so viel Arbeit und Aufwand wie möglich abzunehmen.

Zunächst einmal kläre ich zum Haftungsgrund unter anderem folgende Fragen:

  • Wann, wie und wo kam es zu dem Unfall?
  • Wurden Sie verletzt?
  • Ist Ihr Fahrzeug fahrfähig?
  • Benötigen Sie einen Mietwagen und wenn ja, wie lange?
  • Kann ihr Fahrzeug repariert werden oder handelt es sich um einen Totalschaden?

Ich erkläre Ihnen dann alles weitere und beantworte Ihre Fragen zum weiteren Ablauf. Außerdem können Sie jederzeit anrufen, eine Email schreiben oder einen persönlichen Termin vereinbaren.

Ein Unfall ist schon ärgerlich genug, befassen Sie sich also so wenig wie möglich damit und überlassen mir die Abwicklung – ich mache das hauptberuflich. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen in Hamburg und auch bundesweit vom Unfalltag an zur Seite.

Zu den ersatzfähigen Schadensersatzpositionen gehören unter anderem

  • Fiktive Reparaturkosten (nach Kostenvoranschlag/ Sachverständigengutachten beziffert)
  • Konkrete Reparaturkosten (nach Vorlage einer Reparaturrechnung)
  • Merkantiler Minderwert
  • Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden (Wiederbeschaffungswert minus Restwert)
  • Abschleppkosten
  • Gutachterkosten/ Sachverständigenhonorar
  • Allgemeine Kostenpauschale
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten
  • Kosten nach der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung und Höherstufungsschaden)
  • Rechtsanwaltskosten

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Grundsätzlich ist der Geschädigte im Sinne des § 249 Abs. 1 BGB so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis, also der Verkehrsunfall, nicht eingetreten.