Verkehrsstrafrecht
Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, berate und betreue ich Sie von Anfang an, das heißt vom Ermittlungsverfahren bis hin zum eigentlichen Strafverfahren und gegebenenfalls auch bis in eine gerichtliche Hauptverhandlung.
Häufig führen bereits Unwissenheit oder kleine Versäumnisse im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr zu der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Bei dem Vorwurf der Unfallflucht ist es beispielsweise oft so, dass der Beschuldigte die vermeintliche Tat gar nicht bemerkt hat. Dennoch handelt es sich auch bei der Unfallflucht nicht um ein „Kavaliersdelikt“, sondern die Fahrerlaubnis wird oft bereits im staatsanwaltlichen Ermittlungsstadium vorläufig entzogen.
Völlig unverhofft sind Sie plötzlich Beschuldigter in einem Strafverfahren – Sie sehen sich beispielsweise einer Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl gegenüber.
Eine Strafverfolgung ist für den Beschuldigten, der sich plötzlich und oftmals das erste Mal in seinem Leben mit einer vorgeblich von ihm begangenen Straftat konfrontiert sieht, in der Regel sehr belastend. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt bewahrt für Sie die Ruhe und hilft Ihnen dabei, keine voreiligen Äußerungen bei den Behörden zu machen. Auch wenn Sie die Angelegenheit möglichst schnell aus der Welt haben wollen – vertrauen Sie Ihrem Rechtsanwalt, der in aller Regel zunächst den Akteninhalt einsehen wird.
Auch hier gilt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Machen Sie daher von Ihrem Schweigerecht frühzeitig Gebrauch, bis Ihr Rechtsanwalt Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen konnte!
Wenn Sie bereits einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, ist es noch nicht zu spät, sich anwaltliche Hilfe zu besorgen. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bin ich sowohl mit dem Ablauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als auch mit den für den Straßenverkehr typischen Delikten vertraut.
Ich übernehme die komplette Korrespondenz und vertrete Sie vor Behörden, der Staatsanwaltschaft sowie vor Gericht. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte im Verfahren gewahrt werden.
Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann die Beweissituation ausgewertet, die Verteidigungsstrategie sowie das Verteidigungsziel (Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst milde Strafe) erarbeitet werden.
Ich vertrete Sie unter anderem in den folgenden Angelegenheiten:
- Trunkenheit/ Drogen am Steuer
- Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Fahrerflucht
- Straßenverkehrsgefährdung
- Fahren ohne Versicherungsschutz
sowie bei allen weiteren Straftaten im Straßenverkehr.