Nein. Sie sind nicht verpflichtet, eine Aussage zu einer Straftat zu machen, welcher Sie beschuldigt werden. Sie haben das Recht zu schweigen. Bevor Sie eine Aussage zum Sachverhalt einer Verkehrsstraftat machen, sollten Sie vorher einem Fachanwalt für Verkehrsrecht oder einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen, welcher zunächst Akteneinsicht beantragt und zusammen mit Ihnen den Fall auf seine Erfolgsaussichten durchleuchtet.