Ordnungswidrigkeiten
Bei der Teilnahme am Straßenverkehr passiert es dem sorgfältigsten Verkehrsteilnehmer, gegen das in Hamburg und bundesweit geltende Verkehrsrecht im Ordnungswidrigkeitenbereich zu verstoßen. Bei einem solchen Verstoß, wie etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß oder dem Telefonieren am Steuer, droht dann schnell ein Bußgeldbescheid. Neben einer Geldbuße drohen oft Punkteeintragungen im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, ein Fahrverbot oder im schlimmsten Fall sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Der Bußgeldbescheid mit den entsprechenden Sanktionen muss aber nicht ungeprüft hingenommen werden: Jeder Betroffene hat das Recht und die Möglichkeit, mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen und so vorerst die Bestandskraft des Bescheides zu verhindern.
Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid sind oft besser, als der Betroffene denkt! Viele Bußgeldbescheide leiden bereits an formellen und materiellen Mängeln.
Die formellen und materiellen Mängel sind aber oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, sondern erfordern zunächst einmal die Einsicht in die Bußgeldakte. Erst dann kann beispielsweise geprüft werden, ob der vorgebliche Verstoß ordnungsgemäß und lückenlos dokumentiert wurde.
Auch die Technik der eingesetzten Messgeräte sollte hinterfragt werden, da es auch hier immer wieder zu Fehlern kommen kann.
Vor einer Einlassung sollte daher unbedingt zunächst die Ermittlungsakte durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beantragt werden. Ich werde das als Fachanwältin für Verkehrsrecht gerne für Sie übernehmen.
Gleichzeitig frage ich Ihren aktuellen Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (Fahreignungsregister) ab, wenn Sie nicht genau wissen, ob und wie viele Eintragungen vorhanden sind.
Beachten Sie, dass der Einspruch nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides möglich ist. Kontaktieren Sie den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht daher möglichst schnell.
Nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist ist der Bußgeldbescheid bestandskräftig und damit nicht mehr anfechtbar.
Bei einer erfolgreichen Verteidigung gegen einen vorgeblichen Ordnungswidrigkeitenverstoß nimmt die Behörde den Bußgeldbescheid bestenfalls zurück oder stellt das Verfahren ein. Sollte der Verstoß an sich nicht angreifbar sein, kann im Einzelfall zumindest das drohende Fahrverbot abgewendet werden. Dies ist für Betroffene, die beruflich massiv auf Ihren Führerschein angewiesen sind, besonderes wichtig.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg nehme ich für Sie Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte und durchleuchte diese nach formellen oder materiellen Fehlern.
Ob Sie am Tatort befragt werden, einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben- berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens. Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht übernimmt für Sie die Korrespondenz mit den Behörden.
Ich vertrete Sie u.a. in den folgenden Angelegenheiten:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Abstandsunterschreitungen
- Benutzen des Mobiltelefons
- Überholverstöße
sowie bei allen weiteren Ordnungswidrigkeiten.