Sie haben das Recht, Ihren Kfz Gutachter selbst zu wählen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich die Kosten für einen Gutachter, da diese Kosten für die Ermittlung des Schadenumfangs erforderlich sind. Sie müssen sich daher nicht auf einen von der Versicherung bestellten und beauftragten Gutachter verweisen lassen.